Diplom-Gymnasiallehrer(in)
Die RWTH Aachen verleiht beim Abschluß des Studiums mit dem 1. Staatsexamen jetzt auch den Diplomgrad Diplom-Gymnasiallehrer(in) (Dipl.-Gyml.). Die entsprechende Ordnung finden Sie bei den amtlichen Bekanntmachungen der RWTH Aachen
unter der Nummer 844
.
Nachträgliche Verleihung
Der Diplomgrad kann auf Antrag noch zwei Jahre nach Inkrafttreten der entsprechenden Ordnung verliehen werden. In Frage kommen nur die in der Ordnung genannten Studienabschlüsse, also Lehramt für die Sekundarstufe II nach LPO 1994 und später.
Der formlose Antrag ist an das Zentrale Prüfungsamt der RWTH zu stellen. Beizufügen ist eine beglaubigte Kopie des Examenszeugnisses.
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